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Veranstaltungen und Termine

Keine Termine

Teilnahmebedingungen für das Tauchen der Tauchbasis Baltic

  1. Auf dem Basisgelände bitten wir um Einhaltung von Ordnung und Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme.
  2. OHNE Brevet und gültiger Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist das Tauchen von der Tauchbasis Baltic nicht möglich.
  3. Jeder Taucher hat sich vor dem Tauchgang beim Basispersonal unter Vorlage seiner Tauchunterlagen (Brevet, Logbuch und ärztliches Attest) anzumelden und wird dabei in die allgemeinen Gepflogenheiten der Tauchbasis Baltic eingewiesen und erkennt die Geschäftsbedingungen an.
  4. Die Teilnahme an allen Tauchaktivitäten geschieht auf eigene Gefahr.
  5. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Mißachtung der Weisungen kann den Ausschluß von weiteren Aktivitäten zur Folge haben.
  6. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben eine komplette Sporttauchausrüstung zu benutzen, stets Sichtkontakt zum Tauchpartner zu halten, gemeinsam ab und wieder aufzutauchen. Bei Partnerverlust ist unverzüglich die Bootsbesatzung oder das Basispersonal zu verständigen.
  7. Bei jedem Bootstauchgang wird der Zielort vorher bekannt gegeben und vom dafür Verantwortlichen der Basis oder Bootsführer gebrieft.
  8. Jeder Taucher muss eine Oberflächenmarkierungsboje mit sich führen. Vor dem Auftauchen muß jede Gruppe aus Sicherheitsgründen diese Markierungsboje setzen.Bei Landtauchgängen oder bei Tauchgängen bis zum Ufer muß eine gut sichtbare Boje benutzt werden. Auf den allgemeinen Bootsverkehr ist eigenverantwortlich zu achten. Im Bereich der Winden- und Bootsgasse ist das Tauchen generell untersagt.
  9. Für die Teilnahme an Tauchgängen darf persönliche Tauchausrüstung nur verwendet werden, wenn sie den allgemeinen Regeln des Sporttauchens entspricht und zusätzlich eine Trillerpfeife, sowie eine Markierungsboje vorhanden ist. Das Basispersonal ist angehalten dieses mittels Stichproben zu kontrollieren.
  10. Unabhängig von der Wartung und Pflege der Tauchausrüstung durch die Tauchbasis, hat sich der Taucher vor jedem Tauchgang von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Funktionssicherheit seiner Ausrüstung und der seines Tauchpartners zu überzeugen (Buddycheck).
  11. Bei Vorliegen von Gründen, die das Tauchen gefährden würden (z.B. unklare Ausrüstung, fehlender Druckausgleich, extreme hydrometereologische Bedingungen, oder Alkohol- Drogen.- bzw. Medikamenteneinfluß usw.), ist der Tauchgang nicht anzutreten bzw. sofort abzubrechen und der Basisleiter zu informieren.
  12. Während des Tauchens sind Beeinträchtigungen der Umwelt sowie das Beschädigen von Kulturgütern zu vermeiden. Das Sammeln, Fangen und Harpunieren von Meereslebewesen ist grundsätzlich untersagt.
  13. Die Benutzung der öffentlichen Toiletten in Tauchanzügen ist untersagt.
  14. Mit der seiner Anmeldung erkennt jeder Taucher die BASISORDNUNG der Tauchbasis Baltic an.